Seit Januar 2021 führt xevIT den Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllen.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördermitteln nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV).
Wir führen den Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.